Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (CBAM): Was Kunden und Importeure wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2026 ist der Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (CBAM) nicht mehr nur eine Meldepflicht, sondern eine vollständige Zahlungsverpflichtung. Das bedeutet, dass Importeure bestimmter Produkte, darunter auch Verbindungselemente, nicht nur Emissionen melden, sondern auch CBAM-Zertifikate erwerben und abgeben müssen.

Mit dem CBAM wird somit eine obligatorische europäische CO₂-Abgabe auf bestimmte importierte Waren eingeführt.

 

Was ist der CBAM?

Der CBAM ist ein europäischer Regulierungsmechanismus, der darauf abzielt, die CO₂-Bepreisung innerhalb und außerhalb der EU anzugleichen. Sein Ziel ist es, unlauteren Wettbewerb zu verhindern, wenn die Produktion in Ländern mit weniger strengen Klimavorschriften stattfindet.

Der Mechanismus sieht eine CO₂-bezogene Abgabe auf Waren vor, die in die EU importiert werden, basierend auf den bei der Herstellung verursachten CO₂-Emissionen.

In der Kategorie der Verbindungselemente entsteht der Großteil dieser Emissionen bei der Stahlherstellung, beispielsweise beim Schmelzen und Walzen. Wenn Stahl oder fertige Verbindungselemente außerhalb der EU hergestellt werden, fallen diese Emissionen in den Anwendungsbereich von CBAM.

Der CBAM gilt daher für alle EU-Importeure, die Verbindungselemente von außerhalb der EU beziehen.

 

Was ändert sich ab 2026?

Während der Übergangsphase (2023–2025) galt lediglich eine Meldepflicht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt zusätzlich eine Zahlungspflicht.

EU-Importeure sind verpflichtet:

• die in importierten Waren enthaltenen Emissionen zu berechnen

• auf der Grundlage dieser Emissionen CBAM-Zertifikate zu erwerben

• die Zertifikate jährlich abzugeben

• eine jährliche CBAM-Erklärung gemäß der EU-Methodik einzureichen

• Standardwerte anzuwenden, wenn keine verifizierten Emissionsdaten verfügbar sind

 

Der CBAM wird somit zu einer strukturellen Kostenkomponente innerhalb der Importlieferkette.

Die zu zahlende Abgabe wird bis 2034 schrittweise erhöht, parallel zur Auslaufphase der kostenlosen Zertifikate im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS).

CBAM ist eine gesetzliche Verpflichtung der EU, die für alle Importeure von Produkten gilt, die in den Anwendungsbereich fallen. Es handelt sich nicht um einen freiwilligen Aufschlag und ist nicht spezifisch für Dresselhaus: Der Rahmen gilt für die gesamte Branche.

 

Was passiert bei Nichteinhaltung?

CBAM wird gemäß EU-Recht durchgesetzt und durch Zoll- und Meldesysteme überwacht.

Die Nichteinhaltung kann folgende Konsequenzen haben:

• Geldstrafen

• Verwaltungssanktionen

• Verstärkte Kontrollen durch Behörden

• Einschränkungen der Importaktivitäten

CBAM-Verpflichtungen können nicht durch eine Umstrukturierung der Lieferketten oder einen Wechsel der Handelsunternehmen umgangen werden. Die Verantwortung liegt weiterhin beim EU-Importeur.

 

Warum dies für die Verbindungselementebranche wichtig ist?

Ein erheblicher Teil der weltweiten Produktion von Verbindungselementen und der zugrunde liegenden Stahlherstellung findet außerhalb der EU statt. CBAM stellt daher eine strukturelle Veränderung im regulatorischen Rahmen der Branche dar.

Die Auswirkungen sind sowohl finanzieller als auch administrativer Natur. Die Erfassung von Emissionsdaten, die Einbindung von Lieferanten, die Sicherstellung einer korrekten Produktklassifizierung, die Verwaltung von Zertifikaten und die Einhaltung von Meldepflichten erfordern strukturierte interne Prozesse und klare Verantwortlichkeiten.

Importeure von Verbindungselementen müssen über Folgendes verfügen:

• Zuverlässige und überprüfbare Emissionsdaten

• Ordnungsgemäß eingerichtete Verwaltungs- und Berichtssysteme

• Die erforderliche CBAM-Genehmigung

• Klare interne Compliance-Prozesse

Ein professioneller und zeitnaher Ansatz ist unerlässlich, um Risiken, Verzögerungen und Strafen zu vermeiden.

 

Der Ansatz von Dresselhaus

Dresselhaus ist vollständig auf die Umsetzung des CBAM vorbereitet und hat die erforderlichen Genehmigungen und Governance-Strukturen erhalten, um alle regulatorischen Verpflichtungen zu erfüllen.

 

Unser Ansatz umfasst:

• Zugelassener CBAM-Anmelder

• Aktive Einbindung der Lieferanten zur Erfassung von Emissionsdaten

• Genaue Produktklassifizierung und vollständige Dokumentation

• Anwendung EU-konformer Berechnungsmethoden

• Transparente Kommunikation hinsichtlich der Auswirkungen auf Kosten und Preisstrukturen

Wir bieten unseren Kunden Kontinuität, Compliance-Sicherheit und Vorhersehbarkeit in einem sich wandelnden regulatorischen Umfeld.

CBAM verändert grundlegend die Regulierung und Preisgestaltung für den Import von Stahlprodukten. Eine sorgfältige Vorbereitung und eine solide Governance sind unerlässlich.

 

Möchten Sie verstehen, was CBAM für Ihre Lieferkette oder Ihre zukünftige Preisstruktur bedeutet? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Innen- oder Außendienst bei Dresselhaus.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
captcha

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese.
Durch das Absenden des Kontaktformulars stimme ich einer Übermittlung meiner Daten an Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG und einer Kontaktaufnahme durch diese zu.